Seit 1983 vergibt die Stadt Wesselburen das Hebbel-Stipendium. Es ist befristet auf drei Jahre. Ziel soll es sein, eine Promotion zu erstellen, die sich mit Friedrich Hebbel und seinem Werk auseinandersetzt.
Es ist mit monatlich 600 € dotiert. Das Ein-Zimmer-Appartement im Hebbel-Museum kann kostenfrei bewohnt werden.
Während der Anfertigung der Promotionsarbeit ist von Mai bis Oktober an Wochenenden der Besucherdienst im Hebbel-Museum zu übernehmen. Der Stipendiat muss mit dem Museumsleiter zusammenarbeiten.
Weitere Auskünfte erteilt die Bürgermeisterin der Stadt Wesselburen, Am Markt 2 in 25764 Wesselburen.
Jahr Name Ort
1984-1987 Martin M. Langner Berlin
1987-1990 Hargen Thomsen Heide
1990-1993 Alexander Klähr Scheeßel
1993-1995 Thomas Neumann Kiel
1995-1998 Carsten Scholz Bielefeld
1999-2003 Rüdiger Möller Wesselburen
2003-2005 Friederike R. Lanz Limburg a.d.Lahn
2005-2008 Sachiko Schmidt Berlin
2008 Kai Gerwert
(1) Die Stadt Wesselburen fördert die wissenschaftliche Erschließung des Werkes von Friedrich Hebbel durch ein Promotionsstipendium. Die Höhe des Stipendiums setzt der Magistrat der Stadt Wesselburen fest.
(2) Das Stipendium wird für einen Bewerber in der Regel drei Jahre gewährt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf vier Jahre möglich. Ist die Dissertation bis dahin noch nicht eingereicht, muss das Stipendium zurückgezahlt werden, und zwar zu einem Drittel, wenn die Arbeit nach vier, zu zwei Dritteln, wenn sie nach fünf, und voll, wenn sie nach sechs Jahren noch nicht eingereicht ist oder aber sie vorzeitig abgebrochen wird. Nach Ablauf von drei Jahren wird das Stipendium neu ausgeschrieben; dies geschieht früher, wenn die Promotion vor dieser Frist beendet wurde.
(3) Die Promotion wird wissenschaftlich betreut von einem Professor nach Wahl des Stipendiumsinhabers. Es gilt die Promotionsordnung der Universität, der der ausgewählte Professor angehört.
(4) Der Stipendiat informiert den Museumsleiter schriftlich über die Wahl des Themas und über den Fortgang der Dissertation. Eine Bestätigung des betreuenden Professors ist beizufügen.
(5) Der Stipendiat hat während der Öffnungszeiten des Hebbel-Museums der Stadt Wesselburen an den Wochenenden (Freitag bis einschließlich Sonntag) und an Feiertagen der Monate Mai bis Oktober den Museumsdienst zu übernehmen. Das gilt auch für die Urlaubszeit der Museumsbetreuerin. Der Stipendiat kann seinen Wohnsitz in der Wohnung des Hebbel-Museums nehmen und ist gehalten, mit dem Leiter des Museums zusammenzuarbeiten.
(6) Das Stipendium wird öffentlich ausgeschrieben. Über seine Vergabe entscheidet eine Kommission, die sich zusammensetzt aus dem Bürgermeister der Stadt Wesselburen, einem Vertreter der Hebbel-Gesellschaft e.V. Wesselburen und dem Leiter des Hebbel-Museums der Stadt Wesselburen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister.
(7) Stellt die Kommission nach Ablauf einer angemessenen Frist - im Regelfall ein Jahr - fest, dass der Stipendiat mit seiner Arbeit nicht zu Rande kommt oder in der Museumsbetreuung unzuverlässig arbeitet, ist sie berechtigt, ihm das Stipendium vorzeitig zu entziehen und das bis dahin bezahlte Geld zurückzuverlangen.